Impressum

  • Geschäftsführer: Matthias Zwickl (Einzelunternehmer)
  • Unternehmenssitz: Gerner Ring 8 | 94527 Aholming
    Tel. 0160 96208686 | info@pangrafik.de
  • Gewerbeart: Kleinunternehmen
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a
    Umsatzsteuernummer: DE 108/293/30607
  • Aufsichtsbehörde: Landratsamt Deggendorf
    Berufsbezeichnung: Mediendesigner / Medienfachwirt IHK
  • Hinweis auf EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum
  • Verbraucherstreitbeilegung: Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

AGBs gültig ab 1.1.2020

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn es sich bei dem Auftraggeber um eine Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

1. Ausschließliche Geltung
Allen Lieferungen und Leistungen von Mediendesign Matthias Zwickl (Lieferer) liegen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden selbst dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Lieferer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen, damit sie wirksam werden, der schriftlichen Zustimmung des Lieferers. 2. Bestellung, Auftragsbestätigung
2.1 Der Auftraggeber ist an seine Bestellung, wenn nicht anders vereinbahrt, vier Wochen gebunden.
2.2 Für Art und Umfang der Lieferpflicht ist nur die Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend, insofern der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung nicht schriftlich widersprochen hat. Dies gilt auch bei Bezugnahme in der Auftragsbestätigung auf die Bestellung oder ein vorangegangenes Angebot. Nachträgliche Änderungen von Art und Umfang der Lieferpflicht sowie Nebenabreden muss der Lieferer schriftlich bestätigen, um Wirksam zu werden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.
2.3 Angaben über Leistungen, Druckqualität usw. gelten als annähernd innerhalb der branchenüblichen Toleranzen.
2.4 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten allumfassend und ist grundsätzlich Bedingung aller Vertragshandlungen und Vertragsabschlüsse, die schriftlich, insbesondere E-Mail ( versehen mit unserer e-mail-Adresse gilt als Unterschrift. Das gilt auch für e-mails vom Auftraggeber), mündlich oder durch konkludentes Handeln zwischen Mediendesign Matthias Zwickl und seinem Auftraggeber vereinbart werden. Bei Vereinbarungen, Nebenabreden die von unseren AGB abweichen, bedarf es einer rechtswirksam unterzeichneten Individualvereinbarung. Unsere AGB gelten bei Auftragserteilung als anerkannt.
3. Preise
3.1 Die im Angebot des Lieferers genannten Preise gelten, wenn die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Ändern sich die Lohn- und/oder Materialkosten zwischen Angebotsabgabe und Auftragserteilung, ist Mediendesign Matthias Zwickl zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, wenn keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.2 Die Vergütungen sind Endbeträge ohne gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen, soweit nicht anders vereinbart. Mediendesign Matthias Zwickl ist ein Gewerbebetrieb bei dem die Kleinunternehmerregelung von § 19 UStG greift. Aufgrund dessen wird keine MwSt angegeben. Verpackung, Fracht, Entladung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind, wenn nicht anderes vereinbart, im Preis nicht enthalten und sind vom Auftraggeber zu tragen.
3.3 Nachträgliche Änderungen und Auftragserweiterungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet und von ihm vergütet.
3.4 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden dem Auftraggeber berechnet und von ihm vergütet. Dies gilt auch für elektronische Datenübertragungen (z. B. E-Mail, FTP).
3.5 Soweit es sich um Kreativleistung handelt, behält sich Mediendesign Matthias Zwickl vor, eine Nutzungsvergütung nach dem Vergütungstarifvertrag Design des AGD (www.agd.de) zu berechnen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig. Wird die Leistung in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
4.2 Rechnungen des Lieferers sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig, soweit die Auftragsbestätigung nicht Abweichendes ausdrücklich bestimmt.
4.3 Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
4.4 Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der bereits geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Ein Skontoabzug auf diese Zahlungen wird nicht gewährt.
4.5 Mediendesign Matthias Zwickl ist berechtigt, Zahlung oder eine Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen und die Weiterarbeit bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung einzustellen, wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruchs des Lieferers wegen eines nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen Zweifels an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gefährdet ist. Diese Rechte stehen dem Lieferer ebenfalls zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug befindet.
4.6 Die jeweils bestehenden Gesamtforderungen des Lieferers werden ohne Rücksicht auf ein vereinbartes Zahlungsziel, zu sofortiger Zahlung fällig, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug kommt. Wenn sich der Auftraggeber auch nach Ablauf einer von dem Lieferer gesetzten Nachfrist weiterhin in Zahlungsverzug befindet, so ist der Lieferer berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrieb der für den Auftraggeber hergestellten Drucksachen solange selbst zu übernehmen und sich aus dem Erlös zu befriedigen, bis sämtliche Verbindlichkeiten (inkl. Schadenersatz- und/oder Aufwendungsersatzverpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Lieferer) des Auftraggebers aus seiner gesamten Geschäftsverbindung mit dem Lieferer getilgt sind. Diese Rechte des Lieferers gelten auch nach einem von ihm erklärten Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber räumt dem Lieferer zu diesem Zweck sämtliche dafür erforderlichen Rechte ein.
4.7 Der Lieferer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Auftraggeber Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Hierfür geht beim Lieferer eine schriftliche Kreditauskunft ein, aus welcher sich die Kreditunwürdigkeit des Auftraggebers ergibt.
4.8 Sollte vom Auftraggeber Ratenzahlung gewünscht werden, muss dies bei Auftragserteilung dem Lieferer schriftlich mitgeteilt werden. Ebenso müssen Gesamtlaufzeit, Zeitabstände der fälligen Raten, Ratenhöhe sowie Verzinsung schriflich fixiert werden.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
5.1 Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen des Lieferers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungs- sowie ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers gemäß §§ 273 und 320 BGB ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen des Auftraggebers zulässig.
6. Lieferung
6.1 Liefertermine und Lieferfristen werden grundsätzlich unverbindlich angegeben. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Lieferer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
6.2 Eine Lieferfrist beginnt zu laufen ab Erhalt des in allen Punkten geklärten Auftrags. Die Einhaltung einer Lieferfrist oder eines Liefertermins setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers aus dem betroffenen Vertrag sowie aus früheren Verträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Lieferer sowie einer etwaigen Mitwirkungsverpflichtung des Auftraggebers voraus.
6.3 Eine Lieferfrist oder ein Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf bzw. bis zu dem vereinbarten Liefertermin das Werk des Lieferers verlassen hat oder sie versandbereit ist und die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt wurde.
6.4 Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt ausgeliefert worden ist. Dies gilt auch für den Fall, dass Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Der Lieferer wird auf Kosten des Auftraggebers die Versicherungen abschließen, die dieser verlangt.
6.5 Die Lieferfrist verlängert sich bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung angemessen, es sei denn, eine Verzögerung bei der Selbstbelieferung ist von dem Lieferer zu vertreten. Sich abzeichnende Verzögerungen wird der Lieferer dem Auftraggeber sobald als möglich mitteilen.
6.6 Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist oder eines Liefertermins auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferers liegen, z.B. auf Energiebeschränkungen, Importsperren u. Ä., zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferfrist bzw. verschiebt sich der Liefertermin angemessen. Dasselbe gilt in Fällen von Betriebsstörungen, Streiks oder Aussperrungen – sei es bei dem Lieferer oder einem von dessen Zulieferern –, es sei denn, ein solcher Umstand ist von dem Lieferer zu vertreten. Der Lieferer wird dem Auftraggeber den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentum des Lieferers. Darüber hinaus bleibt gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Lieferers gegenüber dem Auftraggeber aus der mit diesem bestehenden Geschäftsverbindung Eigentum des Lieferers.
7.2 Gegenstände, die der Auftraggeber dem Lieferer zur Erfüllung eines Auftrages übergibt, werden dem Lieferer zur Sicherung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber übereignet.
7.3 Solange Waren noch im Eigentum des Lieferers stehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
7.4. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Mediendesign Matthias Zwickl spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
8. Verzögerung des Versands
Wird der Versand aus Gründen verzögert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, dann ist der Lieferer berechtigt, die Waren für Rechnung und auf Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einer Spedition einzulagern.
9. Beanstandungen/Mängelansprüche
9.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe/Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe/Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
9.2 Ist eine von dem Lieferer gelieferte Ware bei Gefahrübergang mit einem Sachmangel behaftet, hat dieser das Recht, zunächst Nacherfüllung zu leisten. Der Lieferer hat das Wahlrecht, Nacherfüllung entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache zu leisten. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Vergütung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
9.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
9.4 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Lieferers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Lieferer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Der Auftraggeber ist zur Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
9.5 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Dem Auftraggeber berechnet und von ihm vergütet wird die gelieferte Menge.
9.6 Abweichungen in der Beschaffenheit des Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappindustrie für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der Lieferer nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
9.7 Soweit nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
10. Haftung
10.1 Mediendesign Matthias Zwickl haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
10.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
10.3. Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
10.4. Mediendesign Matthias Zwickl haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
10.5. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Mediendesign Matthias Zwickl übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Mediendesign Matthias Zwickl im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.6 Die von Mediendesign Matthias Zwickl gelegten Links auf der eigenen WebSite oder auf derer von Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung von Mediendesign Matthias Zwickl zu tun. Mediendesign Matthias Zwickl ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte der beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, es sei denn, es sind Auftrags-Produktionen, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt Mediendesign Matthias Zwickl aber auch jegliche Haftung ab.
10.7. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Mediendesign Matthias Zwickl geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
11. Korrekturabzüge und Andrucke
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen. Etwaige Änderungen sind dem Lieferer schriftlich mitzuteilen. Fernmündlich aufgegebene Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden. Nach Vollzug der Änderungen ist dem Lieferer die Druckreifeerklärung schriftlich zu erteilen. Vom Auftraggeber übersehene Fehler gehen zu seinen Lasten; dadurch entstehende Kosten werden ihm verrechnet. Änderungen, die nach Druckgenehmigung Kosten verursachen wie Maschinenstillstand, Arbeitsausfall, Produktionsausfall, Überstunden, zusätzlicher Materialverbrauch usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für Fehler in den von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Kopiervorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
12. Versicherungen, Aufbewahren und Auf-Lager-nehmen Manuskripte, Druckvorlagen, Fotoabzüge, Dias, Rohstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse usw. werden von dem Lieferer nur nach vorheriger Vereinbarung und nur gegen gesonderte Vergütung über den Zeitpunkt der Auslieferung der Ware hinaus verwahrt. Sollte der Auftraggeber die Versicherung der vorstehend bezeichneten Gegenstände gegen Wasser, Feuer, Diebstahl, Vandalismus und/oder andere Gefahren wünschen, so hat er die Versicherung selbst und auf seine Kosten zu besorgen.
13. Muster
Muster, gleich welcher Art, z. B. Entwürfe, Blindmuster, Probedrucke, usw., werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wurde.
14. Periodische Arbeiten
Sollten keine anders lautenden Vereinbarungen bestehen, so können Verträge über regelmäßig erscheinende oder über sonstige wiederkehrende Arbeiten oder Zeitschriften von beiden Vertragsparteien nur mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Urheberrecht und Nutzungsrechte
15.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass durch die Ausführung seines Auftrages und die Verwertung der gelieferten Leistungen keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages oder die Verwertung der gelieferten Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Lieferer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung sowie von allen in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten freizustellen bzw. ihm etwaige entstandene Kosten zu erstatten.
15.2. Die Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte sowohl für Print- bzw. Weberzeugnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Mediendesign Matthias Zwickl weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
15.3. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber Mediendesign Matthias Zwickl eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
15.4. Mediendesign Matthias Zwickl überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Mediendesign Matthias Zwickl bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (s.a. Entwurfs-Nutzungsvergütung)
15.5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Mediendesign Matthias Zwickl und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
15.6. Mediendesign Matthias Zwickl hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Mediendesign Matthias Zwickl eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Mediendesign Matthias Zwickl, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
16. Fremdleistungen / Kündigung
16.1. Mediendesign Matthias Zwickl ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen quasi als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGB des Fremdanbieter.
16.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Mediendesign Matthias Zwickl abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Mediendesign Matthias Zwickl im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
17. Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die zu seiner Person im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Auftrages (Auftragsabwicklung und Abrechnung) gespeicherten Daten mittels EDV verarbeitet werden. Im Übrigen gelten vollumfänglich die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), auch soweit danach eine Datenspeicherung, Datenübermittlung, Datenveränderung und/oder Datennutzung ohne Zustimmung des Betroffenen zulässig ist.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
18.1 Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz des Lieferers.
18.2 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
18.3 Sind oder werden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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